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102 GLAUBENSLEHRE DES ISLÂM.

Erwähnung verdient noch die Wallfahrt nach Mekka, die
jeder Muslim in seinem Leben einmal zu unternehmen verpflichtet
ist. Der eigentliche Pilgerzug geht in Syrien im Monat Dhul-kaʿde
von Damascus aus auf der grossen Pilgerstrasse, die wir kennen
lernen werden, über Medîna nach Mekka. In der Nähe von Mekka
müssen die Pilger ihre Kleider ablegen, selbst ihre Kopfbedeckung;
sie dürfen nur einen Schurz umbinden und ein Stück Zeug über die
linke Schulter hängen. So wandeln sie um die Kaʿba, küssen den
schwarzen Stein, hören die Predigt am ʿArafat, einem Berge nahe
bei Mekka, werfen den Satan im Thale Mina mit Steinchen und
beschliessen ihre Wallfahrt mit einem grossen Opferfest. An dem
Tage, wo dies bei Mekka geschieht, werden im ganzen Gebiet des
Islâm Schafe geschlachtet und ein Fest gefeiert, das der grosse
Beiram heisst (der kleine Beiram folgt auf den Ramadan). Manche
Pilger gehen an den Mühseligkeiten der Landreise zu Grunde, doch
reisen jetzt die meisten zu Schiff hin. Der Monat der Wallfahrt
heisst Dhul-hiddje (der der Wallfahrt) und schliesst das muslimische
Jahr. Um ein Jahr unserer Zeitrechnung in ein Jahr der musli-
mischen
Aera zu verwandeln, subtrahirt man die Zahl 622, dividirt
den Rest durch 33 und addirt das Facit zu der Summe, welche man
dividirt hat; das Ergebniss ist natürlich nicht ganz genau richtig.
Am 6. Febr. 1875 hat das Jahr 1291 begonnen.

An den Korân schliesst sich der grösste Theil der Literatur
des Islâm an. Schon früh wurden Werke über die dunkeln Stellen im
Korân verfasst; allmählich bildete sich eine Reihe von exegetischen
Schriften, welche jede mögliche Erklärungsweise bis in’s Klein-
lichste
verfolgten. Auch Grammatik wurde zunächst nur um des
Korâns willen getrieben. Die in’s Ungeheure anschwellende juri-
stische
Literatur fusste zunächst durchaus auf dem Korân. Erst
in neuerer Zeit sind Versuche gemacht worden, das alte Recht zu
verdrängen und ein neues europäisirtes einzuführen. Die Be-
duinen
haben noch ihr besonderes Gewohnheitsrecht.

In Hinsicht auf theologische sowohl als juristische Fragen und
noch mehr in Bezug auf das Ceremoniell war der Islâm nicht immer
einig. Es gibt zunächst vier orthodoxe Secten, Hanefiten, Schâ-
feʿiten
, Malekiten
und Hambaliten, die nach ihren Stiftern so be-
nannt
sind. Mehr von Belang für uns sind die freidenkerischen
Richtungen, welche früher, theilweise durch Einfluss der griechi-
schen
Philosophie, entstanden sind. Die orthodoxe Partei blieb nicht
nur gegenüber diesen, sondern auch im Kampf mit der heiteren Le-
bendigkeit
und Genusssucht der schönen Zeiten der Chalîfen Sieger.

Nicht minder entwickelte sich auch die Askese und religiöse
Ueberspanntheit innerhalb des Islâm; daneben aber auch die reine
Mystik, namentlich in Persien. Der Mystiker (sûfi) fasst viele
Aussprüche des Korân allegorisch; diese Richtung artete daher
öfters in Pantheismus aus. Durch die Mystiker, welche noch
innerhalb des Islâm standen (wie der berühmte Ibn el ʿArabi, geb.